E wie Einfach

Kurzbeschreibung:Im Februar 2007 startete E WIE EINFACH als der erste bundesweite Strom- und Gasanbieter.
Neuester Testbericht: ... abgerechnet. Die Stromendabrechnung wurde erst aufgrund meines Einspruches berichtigt und e-wie-einfach rechtfertigt die Vorgehensweise damit, dass man nicht verpflichtet sei, den vom Kunden übermittelten Zählerstand der Endabrechnung zugrunde zu legen. Es ist unerhört, dass man erst aufgrund einer Reklamation eine ordentliche Endabrechnung erhält, die dann letzendlich doch auf dem vom Kunden ... mehr
Testberichte zu E wie Einfach

von Hans Stieglitz - geschrieben am 27.01.12
Bewertung:
Vergessen Sie "E wie einfach", das scheint ein Club von Schlafmützen zu sein.!
Am 3.Nov. 11 hat mir Verivox bestätigt, daß EwieEinfach meinen Auftrag bekäme.
Mitte Januar 12 rief eine Frau von EwieEinfach an und wollte was wissen, was ich denen schon schriftlich mitgeteilt hatte. Bis heute, 27. 1.12 nichts mehr gehört. Bin gespannt, wann diese Schnarchzapfen ihren Winterschlaf beenden. Nach neuester Gesetzeslage soll ein Wechsel ja innerhalb 4 Wochen erfolgen: Dann fliegen die hoffentlich aus dem Markt raus, die können es nicht.
Vergessen Sie einfach "E wie einfach"

von Harry - geschrieben am 19.05.11
Bewertung:
Abschlagszahlug wird nach einem Jahr berechnet anschließend wird eine neue Abschlagzahlung einer Zwieschenrechnung dem Kunden zugeschickt mit fast 90 Pozentiger Erhöhung der Abschlagzahlung.
Hier sollte der Verbraucherschutz eingreifen!!!!!

von - geschrieben am 19.03.11, geändert am 02.04.11 (Sehr hilfreich, 501 Lesungen)
Bewertung:
Nachdem ich meinen Vertrag bei e-wie-einfach gekündigt hatte, wurde die Stromendabrechnung auf einem überhöhten Schätzwert erstellt, obwohl ich ordnungsgemäß den korrekt abgelesenen Zählerstand übermittelt habe. E-wie-einfach hat 340 kwh zuviel abgerechnet. Die Stromendabrechnung wurde erst aufgrund meines Einspruches berichtigt und e-wie-einfach rechtfertigt die Vorgehensweise damit, dass man nicht verpflichtet sei, den vom Kunden übermittelten Zählerstand der Endabrechnung zugrunde zu legen. Es ist unerhört, dass man erst aufgrund einer Reklamation eine ordentliche Endabrechnung erhält, die dann letzendlich doch auf dem vom Kunden übermittelten Zählerstand ... weiterlesen

von Peter - geschrieben am 27.02.11
Bewertung:
Das einzige, was bei e-wie-einfach funktioniert, ist das Mahnwesen. Ich schätze mal, daß dort eine Hundertschaft von Anwälten sitzt, die alle gut beschäftigt sind, soviele Beschwerden habe ich schon im Internet gefunden.
Mein Fall: die Schlussrechnung basierte auf falschen Zählerständen (waren einfach hochgerechnet worden). Seit 1 (!!) Jahr versuche ich nun vergeblich, diese Rechnung korrigieren zu lassen - ohne Erfolg. Es kümmert sich niemand um eine Klärung, zig Mails und Briefe nutzten nichts.
Das einzige, was helfen kann, ist vielleicht eine Aktion in den Medien, wie es mein Vorredner macht. Oder man besorgt sich einen vollstreckbaren Titel beim Amtsgericht und holt sich so sein Geld zurück.
Wer sich Frust ersparen will, dem kann ich nur raten: FINGER WEG VON DIESEM LADEN!!
Falls Bild, Monitor, WISO, Akte, Marktplatz etc. noch weitere Informationen benötigen, bin ich gerne dabei!
Peter

von Shopper 65 - geschrieben am 08.01.11
Bewertung:
Ich war auch Kunde von E wie Einfach. Als die Abrechnung fällig war, haben sie mich vertröstet, weil es wegen einer neuen Software angeblich noch einige Tage dauert . Ich solle erstmal die Abschläge weiter -bezahlen. Als dann endlich die Abrechnung 3 Monate später kam, fehlte ein bezahlter Abschlag in Höhe von 190 Euro. Die soll ich nun nachzahlen. Ich habe etliche Briefe und Mails geschrieben, aber keine Antwort bekommen. Jetzt haben die mir einen Rechtsanwalt auf den Hals gehetzt, der soll das Geld eintreiben. Zuzüglich Rechtsanwaltshonorar - auch noch fast einen Hunderter. Obwohl der Abschlag nachweislich überwiesen wurde. Ich habe mich nun an die Bildzeitung - Bild ... weiterlesen



