
Neuester Testbericht: ... des Bundesfinanzministeriums sollen diese Maßnahmen eine Entlastung von ca. 52 Milliarden DM bringen. *Meine Ansicht: Hier werden... mehr
Rechne Deine eigene Steuerentlastung ab 2001
Reform 2000

Name des Mitglieds: micha26
Produkt:
Reform 2000
Datum: 23.07.00, geändert am 23.07.00 (91 Lesungen)
Bewertung:
Vorteile: Jeder kann sich seine Steuerentlastung selbst ausrechnen
Nachteile: KEINE
Nachdem die Steuerreform durch den Bundesrat ist und demnächst im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wird und damit auch wirksam wird, hat sie auf jeden Steuerbürger Auswirkungen. Da es von Seiten der CDU viel Kritik (m.E. zu unrecht) gab, sollte sich jeder selbst ein Bild machen, was ihm die Steuerreform ab dem kommenden Jahr bringen wird. Hierzu findet Ihr auf der Seite des Bundesfinanzministeriums (www.bundesfinanzministerium.de) einen Steuerrechner (auf der Internetseite links der Link "Steuerberechnung") womit Ihr Eure eigene Steuerentlastung ab dem kommenden Jahr wahlweise durch Jahresberechnung oder durch die monatliche Steuertabelle berechnen lassen könnt. Wer sich diesen Steuerrechner auf den heimischen PC herunterziehen möchte, klickt einfach auf den Link "Steuerreform 2000" und downloaded den Steuerrechner einfach herunter.
Bei der Steuerberechnung und der Reform ist folgendes zu beachten:
1) Die erste Stufe wird im Jahr 2001 wirksam. Die nächste Entlastung erfolgt im Jahr 2003 und danach im Jahr 2005. D.h. bei Euerer eigenen Modellrechnungen müßt Ihr immer mehrere Jahre eingeben um im jeweiligen jahr die Entlastung zum Jahr 2000 zu erfahren.
2) Die Erhöhungen des Kindergeldes und der Kinderfreibeträge, sowie der weiteren Entlastungen für Kinder (Betreuungspauschbetrag und Haushaltsfreibetrag für Familien ab 2002) sind in diesen Modellrechnungen NICHT enthalten und gibt es ZUSÄTZLICH zu dieser Reform, d.h. für Familien mit Kindern gibt es ab dem kommenden Jahr noch weitere Entlastungen!
3) Aufgrund der Vereinbarung mit den Bundesländern Bremen, Rheinland-Pfalz, Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern soll der Spitzensteuersatz durch eine Gesetzesänderung im Herbst auf 42% (beschlossen in der Steuerreform 43%) weiter gesenkt werden. Sollte dies auch Gesetz werden (wovon auszugehen ist!) dann ergibt sich hierdurch für ALLE Steuerpflichtigen eine weitere Entlastung (aufgrund d
er Progression im Steuertarif profitieren auch niedrigere Einkommen, wenn auch nur geringfügig). Der Steuerrechner des Bundesfinanzministerium geht bisher noch von 43% aus!
So das reicht mal, könnte noch mehr erzählen, ab es bleibt mal dabei. Die Steuerreform hat viele kleine Bestandteile, die sich meist positiv auswirken werden. Auch für Kleinanleger bei Aktien durch die hälftige Besteuerung von Spekulationsgewinnen z.B.
Fazit:
Weitere Testberichte: im Bereich Steuer / Einkommen



