Kinderbetreuungskosten

Kinderbetreuungskosten Steuer / Einkommen

Kurzbeschreibung:Themengebiet: Steuern / Abgaben / Verheiratete Eltern können bis zu 1.500 Euro je Kind, unverheirateten oder geschiedenen Eltern bis zu 750 Euro je Elternteil für jedes Kind als Kinderbetreuungskosten absetzen.