Gewerbesteuer

Kurzbeschreibung:Themengebiet: Steuern / Abgaben
Neuester Testbericht: ... führe, erhält jede Einheit den Grundfreibetrag von DM 48.000,00 und die Steuervergünstigungen für die nächsten DM 96.000,00 an Gewinn. Bei voller Ausnutzung dieser Beträge beläuft sich die Bruttoersparnis pro Aufteilung auf immerhin rd. DM 18.000,00. Dem gegenüber stehen deutliche höhere Verwaltungskosten. 2.2. Gründung einer GmbH & atypisch Still Ein Einzelunternehmen oder eine ... mehr
Testberichte zu Gewerbesteuer

von - geschrieben am 18.03.01, geändert am 19.03.01 (Sehr hilfreich, 1124 Lesungen)
Bewertung:
Wirklich nicht? Wirklich nicht. Seit dem 1. Januar 2001 ist die Gewerbesteuer für die Inhaber vieler Unternehmen faktisch abgeschafft, und auch hier zeigt sich wieder einmal, daß der Teufel auf den größten Haufen scheißt und auch unsere rot-grüne Regierung rein gar nichts daran ändern kann, daß dem so ist, nämlich, um biblisch zu werden, dem, der schon hat, gegeben werden wird und dem, der nichts hat, auch das genommen werden wird, was er zu haben scheint. (1) Wie sich das verhält, erkläre ich etwas weiter unten. Damit die Leser, die niemals in die Versuchung kommen werden, überhaupt eine Gewerbesteuererklärung auszufüllen, auch ihren Spaß haben bei der Lektüre, ... weiterlesen

von - geschrieben am 22.02.01, geändert am 22.02.01 (Sehr hilfreich, 536 Lesungen)
Bewertung:
Selbstständige IT-Berater werden von Seiten des Finanzamts regelmässig als gewerblich tätig eingestuft und damit zur Zahlung von Gewerbesteuer herangezogen. Diese steuerrechtliche Behandlung basiert einerseits auf § 18 Abs. 1 Nr. 1 EstG, der bestimmte, dort aufgezählte sogenannte ‚Katalogberufe‘ als freiberuflich definiert. Der Beruf des IT-Beraters wird nicht erwähnt- allerdings finden sich in dieser Norm u. a. die Begriffe ‚beratende Volks- und Betriebswirte‘, ‚Ingenieure‘ sowie ‚ähnliche Berufe‘, die u. U. auf die Tätigkeit des IT-Beraters anwendbar sein können. Daher kommt die Auslegung dieser Vorschrift durch die ... weiterlesen

von - geschrieben am 01.10.00, geändert am 01.10.00 (Hilfreich, 71 Lesungen)
Bewertung:
Grundsätzlich ist es ratsam, für jedes Geschäftsfeld ein eigenes Gewerbe anzumelden. Für den Einzelunternehmer und die Personengesellschaft gilt dann für jedes Gewerbe der Sufentarif gemäß Par. 11 Abs. 2 GewStG inklusive Freibetrag von 0% bis 5%. Das spart Gewerbesteuer. Probleme könnte es allerdings geben, wenn ein Gewerbe Verluste macht. Die Verlustverrechnung für die Gewerbesteur ist dann nicht möglich. Anders dagegen bei Kapitalgesellschaften, wie die GmbH oder der AG, da kommt es von der ersten Mark an zu einer gewerbesteuerlichen Belastung von 5% des Gewerbeertrages. ... weiterlesen


