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27.03.2011: Ein schwarzer Tag für die direkte Demokratie. Die Volksabstimmung zur Schuldenbremse
Schuldenbremse Hessen

Name des Mitglieds: Abacada
Produkt:
Schuldenbremse Hessen
Datum: 03.08.11
Bewertung:
Vorteile: Für die Landesregierung: Es dürfen auch weiterhin Schulden gemacht werden.
Nachteile: Die im Grundgesetz vorgesehene Fassung wurde ausgehebelt.
Am 27.03.2011 wurde in Hessen über ein Gesetz zur Schuldenbremse abgestimmt. Aber worüber wurde abgestimmt und was denken die Wähler, worüber abgestimmt wurde?
Wenden wir und zunächst dem Abstimmungstext zu:
Wortlaut des Textes:
"Stimmzettel für die Volksabstimmung am 27. März 2011.
Der Hessische Landtag hat am 15. Dezember 2010 das Gesetz zur Änderung der Verfassung des Landes Hessen (Aufnahme einer Schuldenbremse in Verantwortung für kommende Generationen - Gesetz zur Schuldenbremse) beschlossen.
Stimmen Sie diesem Gesetz zu?"
Diese Formulierung des Abstimmungstextes lässt Raum für ambivalente Interpretation. So musste ich in eigenen (subjektiven und nicht repräsentativen) Umfragen feststellen, dass die Wähler von falschen Voraussetzungen ausgingen. Hier Beispiele:
1. Eine Gruppe der Befragten votierte für die Schuldenbremse, da Sie prinzipiell gegen Schuldenaufnahme des Staates sind. Die >>Schuldenaufnahme in Verantwortung für kommende Generationen<< wurde also Beendigung einer Verschuldungspolitik angesehen, welche unseren Kindern eine ständig steigende Schuldenlast aufbürdet. Die Frage lautete für sie: Schuldenbremse oder keine Schuldenbremse?
2. Eine andere Gruppe dachte, dass die Schuldenbremse in der hessischen Verfassung bestätigt werden müsse.
3. Einige Befragte wandten sich prinzipiell gegen eine Schuldenbremse, da sie befürchteten, >>Sozialabbau<< voranzutreiben. Dieses "Nein" zur Schuldenbremse forderten auch >>Die Linke<< und Soziaverbände.
Wenn Sie nun denken, dass wäre doch alles richtig, liegen Sie falsch! Lassen sie mich den Text des Stimmzettels umformulieren.
Stimmzettel für die Volksabstimmung am 27. März 2011, wie er hätte lauten müssen:
"Im Jahre 2009 wurde eine Schuldenbremse für den Bund und auch für die Bundesländer ins Grundgesetz aufgenommen. Der hessische Landtag möchte aber von dieser in Ausnahmefällen mit einem eigenen Gesetz abweichen dürfen. Dieses Gesetz soll in die hessische Verfassung aufgenommen werden.
Stimmen Sie diesem Gesetz zu?"
Der nicht ganz einfache Sachverhalt der Volksabstimmung wurde nicht eindeutig ausgedrückt.
Dazu ein Textauszug in den "Informationen zur Schuldenbremse " (Flyer). Dieser Flyer, den die Landesregierung verteilen lies, kam bei vielen Bürgern nicht an.
Daraus ein Zitat:
"Bereits im Jahre 2009 wurde das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland geändert und die Verschuldungsregeln zunächst für den Bund, aber ebenso für alle Länder deutlich verschärft. Auch das Grundgesetz bietet den Ländern bis zum Ende des Jahres 2019 Zeit, ihre Haushaltsführung der Schuldenbremse anzupassen, sodass sie erst danach ihre volle Wirksamkeit entfaltet. Die Bestimmungen des Grundgesetzes sehen aber für die Länder keine Ausnahmen vor, in denen von den Vorgaben abgewichen werden darf. Würde das Land Hessen nicht auch durch eigene Regelungen Ausnahmen vorsehen, würde ab dem Jahre 2020 in Hessen ausnahmslos das absolute Schuldenverbot gelten. Dann könnte das Land auf Naturkatastrophen, außergewöhnliche Notfälle oder einen von der Entwicklung deutlich abweichenden Konjunkturverlauf nicht mehr reagieren. Eine solche Situation wäre staatspolitisch nicht zu Verantworten." Zitat Ende.
Es ging also nicht um >>pro oder contra<< zu einer Schuldenbremse, sondern um Indikationen für eine Aushebelung derselben. Es ging darum, Ausnahmen möglich zu machen.
Das bedeutet, eine "Ja" Stimme heißt: Austausch der bestehenden, absoluten Schuldenbremse im Grundgesetz durch eine aufgeweichte Version in der hessischen Verfassung.
Ein "Nein" hieße dann: Ablehnung der hessischen Version und ein zurück zur absoluten Schuldenbremse des Grundgesetzes, mit wahrscheinlich härteren sozialen Folgen.
Damit wird das Ergebnis dieser Wahl verdreht und entstellt.
Wie kommen die Wähler zu der Annahme, sie hätten über das "Sein oder nicht Sein" einer Schuldenbremse abgestimmt?
1. Irreführende Formulierung/ Fragestellung des Abstimmungstextes.
2. Mangelndes Interesse am Thema und scheinbare Eindeutigkeit.
3. Einseitige Aufklärung seitens Politik und Medien mit dem Schlagworten "Schuldenbremse", "Verantwortung" und "künftige Generationen".
Fazit:
Der 27.03.2011 war ein schwarzer Tag für die direkte Demokratie. Der nicht ganz einfache Sachverhalt der Volksabstimmung wurde nicht eindeutig ausgedrückt und der Wähler somit getäuscht. Zwar gibt es ein eindeutiges Abstimmungsergebnis, aber zu welcher Frage?
Und was wirklich erschreckend ist- dass dieser Sachverhalt nicht publik gemacht wird.
Fazit: Wählertäuschung

