Sparkassen Versicherung (Gebäudeversicherung)

Kurzbeschreibung:Anbieter: Sparkassen Versicherung / Versicherungstyp: Gebäudeversicherung
Neuester Testbericht: ... eh Abzüge zu erwarten sein. Ein Gutachten, aus dem keine grobe Fahrlässigleit hervorgeht wurde uns von der SV nicht zugesandt, sondern erst von der Hausratversicherung, die auch sofort volle Deckung des Schadens zugesagt hat. Weder die Polizei noch sonst jemand geht von grober Fahrlässigkeit aus nur die SV Versicherung. Allerdings teilt sie uns schriftl. auch auf Anforderung unseres ... mehr
Testberichte zu Sparkassen Versicherung (Gebäu ...

von Ursula Georg - geschrieben am 04.04.12
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Vor 2 Monaten hatten wir einen großen Brandschaden. Bis zum heutigen Tag hat sich die SV Versicherung noch nicht schriftlich geäußert. Mündlich wurde gedroht wegen grober Fahrlässigkeit würden eh Abzüge zu erwarten sein. Ein Gutachten, aus dem keine grobe Fahrlässigleit hervorgeht wurde uns von der SV nicht zugesandt, sondern erst von der Hausratversicherung, die auch sofort volle Deckung des Schadens zugesagt hat. Weder die Polizei noch sonst jemand geht von grober Fahrlässigkeit aus nur die SV Versicherung. Allerdings teilt sie uns schriftl. auch auf Anforderung unseres Anwaltes einfach gar nichts mit. Ein ihr vorliegendes Gutachten ... weiterlesen

von diavollo - geschrieben am 31.03.11
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Hallo, es ist mein erster Testbericht, also seit bitte nicht all zu streng mit mir. Also wir haben seit längerer Zeit ein Darlehen bei der hiesigen Sparkasse, versichert war es aber die ganze Zeit über die Allianz. Da das Gebäude aber unterversichert war haben wir uns für die SV entschieden. Vorneweg sollte ich erwähnen, dass ich selber im Nachhinein Versicherungen für ein Konkurrenzunternehmen vermittelt habe und mich somit mit der Materie auskenne. Aus purer bequemlichkeit habe ich diese auch behalten, auch wenn ich immer mit dem Gedanke gespielt habe zu wechseln. Außerdem habe ich bei einer anderen Sparkasse gelernt und kenne auch die SV und deren ... weiterlesen

von Thodor - geschrieben am 06.07.10
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Ich bin seit Jahren bei der Sparkassenversicherung mit einer Mehrfamilienhausversicherung versichert. Bisher war auch alles super. Pünktlich wurde die Prämien kassiert. Regelmäßig kamen die Beitragserhöhungen.
Nur jetzt ist ein Brandschaden durch eine Lötarbeit enstanden. Es wurden lt. Polizei und Feuerwehr alle sinnvollen vorsichtsmaßnahmen zur Brandvermeidung getroffen. Dennoch ist ein Schaden von ca 8.000 Euro entstanden.
Jetzt geht der Ärger richtig los. Plörtlich war alles grobe Fahrlässigkeit und eine Terasse, welche immer Gebäudebestandteil ist, ist plötzlich keine Bestandteil mehr.
Verbrannte Dachrinnen hat der Gutachter der SV Versicherung genauso wie von der Feuerwehr zerstörte Dachziegel mal einfach übersehen. Könnte ja der Versicherung Geld kosten. Musste mühsam nachgemeldet werden.
Ich kann jedem nur raten sich ganz genau eine Liste -schriftlich- geben zu lassen, was definitiv nicht versichert ist. Und was zum Gebäude nicht dazu gehört.
Ich habe jedenfalls meinen vertrag gekündigt, da ein solches, für mich, willkürliches Verhalten nichts ist.

von - geschrieben am 26.12.07 (Hilfreich, 2121 Lesungen)
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Bearbeitungsverweigerung scheint bei der SV die gängige Sachbearbeit ung zu sein. in kurzen Worten: Wasserschaad en im Neubau. Schimmel in Bodenisolierung von Trocknungsfirma festgestellt. SV verweigert Bearbeitung, Gutachter von uns beauftragt, Schimmelbefall bestätigt, SV verweigert weiter, Fachanwalt von uns beauftragt, SV müsste bezahlen, da sowohl Gebäudeversicherung als auch Bauleistungsversicherung besteht. SV schickt jetzt eigenen Gutachter, Schimmelbefall wieder bestätigt, SV willigt nur Teilerstattung zu, Beschwerde bei Abteilungsleiter der SV ohne Erfolg, Vorstandsbeschwerde ohne Erfolg, Klage vor Gericht eingereicht, Anwalt der SV ... weiterlesen

von - geschrieben am 11.10.07, geändert am 13.10.07 (Hilfreich, 1481 Lesungen)
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Wir haben bei der ÖVA unser Wohnhaus versichert. Der Abschluss wurde bei Hausübernahme 2001 gemacht, Vorschlag der Finanzierenden Bank. Nun hatten wir seit 2004 immer wieder Wasserschäden an den Leitungen. Die ÖVA zeigte sich bisher absolut nicht bereit den Schaden zu regulieren. Inzwischen ist das Wohnhaus nicht mehr bewohnbar, da das gesamte Wassersystem mitsamt Heizung im Haus neu gemacht werden muss. Trotz Schimmelpilzgutachten weigert sich die ÖVA Stuttgart mit ihren Sachbearbeitern und vorgeschickten Gutachtern den Schaden zu begleichen. Schadenshöhe €120.000 bis 150.000 € Zur Regulierung wurden und erst €5000, dann 15.000€ ... weiterlesen

