
Neuester Testbericht: ... einen Eintrag vorzugehen. Lediglich in der allgemeinen Schufaauskunft können Einträge auf Antrag und nach Prüfung seitens der Schufa ge... mehr
Finanzielle Einblicke
Schufa

Autor-Name: Siebente
Produkt:
Schufa
Datum: 29.07.07, geändert am 06.06.10 (3964 Lesungen)
Bewertung:
Vorteile: Möglichkeit zum kostenlosen Einblick in Servicestellen, es muss Verlässlichkeit geben
Nachteile: als Verbraucher muss man sich um Einblick bemühen, FIrmen können ohne Wissen Daten erfragen
Inhaltsverzeichnis:
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1. Wer ist die SCHUFA?
2. Mein Fall
3. Eigenauskunft
***a) Bei einer Verbraucherservicestelle
***b) Übers Internet
***c) Schriftlich per Post
4. Was wird gespeichert
***a) Reine Finanzanfragen
***b) Scoring
5. Wann erlischen negative Einträge?
6. Daten zur SCHUFA
7. Pro & Contra
8. Fazit
1. Wer ist die SCHUFA
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Hinter den sechs groß geschriebenen Buchstaben steht Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung. Es handelt sich um eine Gemeinschaftseinrichtungen der deutschen Kreditinstitute und anderer Unternehmen, bei denen man einen Kredit bekommen kann. Indem Daten über die Zahlungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Kunden gesammelt werden, wollen sich Banken und Firmen davor schützen, dass sie ihr Geld/Kredite nicht zurück gezahlt bekommen. Wenn man als Kunde ein Girokonto neu eröffnet oder aber eine Kreditkarte beantragt, muss man zustimmen, dass die Bank die SCHUFA-Daten einsehen kann.
Grundsätzlich ist bei vielen Verbrauchern beim Thema "SCHUFA" schnell auch Sorge im Spiel (und da schließe ich mich nicht aus). Man vermutet, dass vor allem negative Einträge gemacht werden und man dadurch in Schwierigkeiten kommen kann. Die SCHUFA selber sieht das anders. Nach ihren Angaben werden zu 93 % positive Daten gespeichert, die die Zuverlässigkeit des Kunden zeigen. Bei der SCHUFA gibt es übrigens keine Einträge zu Beruf, Vermögen, Einkommen, Nationalität und Familienstand. Grundsätzlich ist das wahrscheinlich positiv, andererseits wäre mir möglicherweise das, was ich gleich beschreibe, nicht passiert, wenn bei der SCHUFA mehr Daten gespeichert wären.
Immerhin waren bei der "Schutzgemeinschaft" 2005 63 Millionen Personen erfasst und 384 Millionen Daten gespeichert - im Schnitt also rund sechs Daten pro Person. Mehr als eine Million Menschen nutzte die Chance, die eigenen Einträge einzusehen.
2. Mein Fall:
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Ich habe es quasi ohne mein eigenes Dazutun mit der SCHUFA zu tun bekommen: Vor ein paar Jahren bin ich Opfer eines Ratenkreditbetruges geworden. Was mir wiederfahren ist, hätte jedem passieren können, der mal ein Konto bei einer Bank eröffnet hat - auch Leuten, die nie etwas im Internet oder bei einem Versandhandel eingekauft haben. Denn bei den Banken wird in der Regel der Personalausweis des Kunden verlangt UND kopiert. So eine Kopie wurde bei mir von zwei Banken in Hamburg gemacht - anderweitig hatte ich meinen Personalausweis NICHT aus der Hand gegeben. Eines Tages flatterte mir eine Mahnung der Citibank ins Haus. Wie sich herausstellte, sollte ich einen Ratenkreditvertrag abgeschlossen und die Raten nicht gezahlt haben. Ich ging zunächst von einem Irrtum aus, da ich nie in meinem Leben einen Kredit aufgenommen habe und damals seit anderthalb Jahren nicht mehr Citibank-Kundin war.
Doch tatsächlich hatte jemand eine Kopie meines Personalausweises gehabt, die Adresse und meine Unterschrift gefälscht und so auf meine Kosten einen Computer im Internet gekauft. Das Fatale: Die Person musste sich zu keinem Zeitpunkt persönlich ausweisen! Hier gab es ganz offensichtlich also eine Sicherheitslücke bei der Kreditvergabe.
Dadurch, dass dieser Kredit aber auf meinen Namen lief, machte die Citibank bei der SCHUFA einen negativen Eintrag. Für mich hatte das zur Folge, dass ich auch bei meiner aktuellen Bank meine EC-Karte gesperrt bekam - obwohl ich nie ein Konto auch nur einen Cent überzogen hatte und obwohl ich bei der Postbank auch ein ordentliches Guthaben auf dem Konto hatte.
Relativ schnell wurde klar: Bei dem Ratenkreditvertrag war einiges nicht kontrolliert worden. Anhand einer Meldebescheinigung konnte ich nachweisen, dass ich nie unter der Adresse gewohnt hatte, die der Betrüger in die gefälschte Ausweiskopie hinein manipuliert hatte. Mit etwas genauerer Überprüfung hätte man sogar sehen müssen, dass diese Ausweiskopie eine Fälschung war. Auch die Verbraucherzentrale und ein Anwalt bestätigten mir, dass ich nichts zu befürchten hätte.
Die Citibank versprach, den negativen SCHUFA-Eintrag wieder zu löschen, die Postbank schaltete meine EC-Karte wieder frei.
Eigentlich hätte ich gerne sofort gewusst, ob bei der SCHUFA dennoch etwas gegen mich vorliegt. Ich war mir aber nicht sicher, wie ich das am geschicktesten anstelle. Ein logischer und guter Weg wäre es sicher gewesen, zum Bankberater des Vertrauens zu gehen und den eine Auskunft einholen zu lassen. Doch so einen zuverlässigen Bankberater hatte und habe ich bei der Postbank leider nicht. Im Gegenteil, zuletzt warb die Postbank zwar mit attraktiven Tagesgeldzinsen von 4,5 %. Ein Lockangebot für Neukunden! Doch als ich nachfragte, ob und wie ich die als gute Kundin erhalten könnte, hielt mich eine Postbank-Beraterin in meiner Filiale wochenlang hin (sie hat sich bis heute nicht bei mir gemeldet), ein weiterer Finanzberater meldete sich erst nach 9 Tagen (er wollte mir dann nur andere Produkte aufschwatzen, an denen ich nicht interessiert bin), und auf dem schriftlichen Wege lehnte die Postbank ab, mir mehr als die üblichen maximal 3,5 % Tagesgeldzinsen für Stammkunden zu zahlen. Sie schrieb aber, sie hoffe, mich als "zufriedene Kundin" zu behalten. Wie kann ich zufrieden sein, wenn man mir nicht entgegenkommt?! Da die Postbank sich um mich als gute Kundin also nicht bemühte, versuche ich nun eine neue Bank zu finden, die mich besser behandelt. Und um da nicht aufgrund der Ratenkreditbetrugsgeschichte auf die Nase zu fallen, wollte ich zunächst dann doch eine Selbstauskunft einholen.
3. Eigenauskunft
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***a) Bei einer Verbraucherserviestelle
Wer - wie ich - spontan, schnell und kostenlos wissen möchte, wie es um die eigenen SCHUFA-Einträge bestellt ist, der kann sich am besten in einer der 14 SCHUFA-Verbraucherservicestellen eine Eigenauskunft einholen. Sie gibt es allerdings nur in Großstädten, und das auch nicht in jedem Bundesland. Die SCHUFA ist vertreten mit Filialen in Hamburg, Bremen, Hannover, Berlin, Leipzig, Bochum, Düsseldorf, Köln, Wiesbaden, Frankfurt, Mannheim, Saarbrücken, Stuttgart und München. Recht gut finde ich, dass man auf der Homepage der SCHUFA neben den reinen Adressen auch Tipps zur Anfahrt bekommt. Dort erhält man übrigens auch die Öffnungszeiten, die leider zwischen den verschiedenen Verbraucherservicestellen ganz unterschiedlich ausfallen.
Die Hamburger Zweigstelle liegt im Stadtteil Hammerbrook, in der Wendenstraße 4, von mir aus recht weit entfernt, aber einigermaßen nah an der Innenstadt (südöstlich vom Hauptbahnhof). Mit der S-Bahn kommt man sehr gut hin, die Haltestelle Hammerbrook ist wenige Fußminuten entfernt, mit dem Auto habe ich die Adresse auch recht schnell gefunden, mit einem Parkplatz wurde es schwieriger. In der Gegend kann man fast nur kostenpflichtig parken, mit viel Glück findet man an der Hammerbrookstraße (direkte Nebenstraße der Wendstraße) einen Platz mit zweistündiger kostenfreier Parkmöglichkeit.
Das Gebäude, in dem sich die SCHUFA in Hamburg befindet, ist ein unscheinbares Bürohaus, von außen sieht man nicht auf den ersten Blick, dass dort auch die Verbraucherservicestelle ihren Sitz hat. Die Räumlichkeiten sind dann im Erdgeschoss, direkt links vom Haupteingang. Es gibt einen Warteraum, in dem man eine Nummer ziehen kann - ähnlich wie bei Behörden. In meinem Fall war das nicht nötig, da weder im Vorraum noch im eigentlichen Büro andere Kunden waren. Mehrere Damen (ich meine, es waren drei) saßen in dem Zimmer an ihren Schreibtischen. Recht freundlich wurde mir ein Formular gereicht, in das ich meine Anschrift eintragen musste. Ich hatte die Wahl: Entweder konnte ich nur Einsicht nehmen - kostenlos - oder aber mir einen Ausdruck mitgeben lassen, für 7,80 Euro. Ich entschied mich für die kostenfreie Variante.
Gleichzeitig nahm die Mitarbeiterin schon meinen Personalausweis und gab meinen Namen ein. Als ich mit dem Antrag fertig war, hatte sie schon meine Daten ausgedruckt. Dazu dann gleich noch mehr.
Nach nicht einmal fünf Minuten hatte ich die SCHUFA wieder verlassen.
***b) Übers Internet
Für alle, die keine Verbraucherservicestelle in ihrer Nähe haben, ist das eine weitere Möglichkeit. Allerdings geht das nicht ganz, ohne das Haus zu verlassen. Denn bevor man erstmals seine Daten einsehen kann, muss man sich registrieren. Und damit niemand heimlich in die SCHUFA-Einträge anderer Menschen schaut, muss man sich ausweisen. Das geht ähnlich wie in dem Fall, wenn man online ein Konto eröffnet: Man druckt die Antragsanlagen und einen Postident-Coupon aus. Mit den Papieren und dem Personalausweis geht man dann zur Post. Dort gibt der Mitarbeiter die Daten des Personalausweises ein, scannt den Postident-Coupon und macht einen Ausdruck, den man als Kunde unterschreiben muss. Er prüft dabei, ob die Unterschrift stimmt und auch, ob man tatsächlich der Mensch auf dem Ausweisbild ist.
Erst danach erhält man seine Zugangsdaten von der SCHUFA, mit denen man sich einloggen und die eigenen Einträge überprüfen kann. Auch hier werden "nur" 7,80 Euro fällig. Nur, denn der Vorteil an diesem Weg ist: Man kann derzeit (Stand Juli 2007) ein ganzes Jahr lang immer wieder nachvollziehen, welche Einträge die SCHUFA über einen gespeichert hat. In Zukunft ist wohl vorgesehen, dass die 7,80 Euro die Gebühr für ein Vierteljahr Online-Einsicht sind, ein "Jahresabo" soll dann teurer werden.
***c) Per Post
In den SCHUFA-Verbraucherservicestellen gibt es Broschüren. In denen hat man auch eine Antragskarte zur Eigenauskunft. Ansonsten kann man sich auch einen Antrag im Internet ausdrucken und diesen so per Post an die SCHUFA schicken. Auf dem Postwege erhält man dann auch Auskunft - wieder gegen die Gebühr von 7,80 Euro.
Der Aufwand für den Kunden ist ähnlich groß wie bei der Internet-Auskunft und es dauert wahrscheinlich ähnlich lang. Der Nachteil ist, dass man nur einmal seine Daten bekommt, übers Internet aber mehrfach schauen könnte, ob im Laufe der Zeit neue Einträge gespeichert werden.
4. Was wird gespeichert?
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***a) Reine Finanzanfragen
Als ich meine Auskunft dann schwarz auf weiß einsehen konnte, war das für mich die Gelegenheit, aufzuatmen: Es waren keine negativen Einträge da, keine Überreste der schlimmen Betrugsgeschichte, unter der ich ohnehin zu leiden hatte! Gespeichert waren mein Girokonto, meine berufliche und meine private Kreditkarte, sowie drei weitere Einträge, die mich am ehesten "erstaunt" haben: Von Esprit, von Falke und von Heine (Versand) gab es Anfragen über meine "Kreditwürdigkeit". Bei allen drei Unternehmen hatte ich Ware übers Internet bestellt und per Einzugsermächtigung bzw. Rechnung gezahlt. Gut, ich kann verstehen, dass Firmen wissen wollen, wie zuverlässig der Kunde ist, bevor sie ihre Ware verschicken.
In meinem Fall wäre es möglicherweise sogar positiv, wenn es auch Einträge zum Guthaben und zum "Berufsstatus" geben würde. Denn ich habe etwas gespart, beruflich bin ich seit mehreren Jahren in einer sehr soliden Festanstellung, was sicher für Firmen den positiven Eindruck über mich verstärken würde.
Und tatsächlich habe ich inzwischen gehört, dass man in Zukunft selber weitere Daten zur Person (wie eben Beruf und Vermögensverhältnisse) bei der SCHUFA angeben kann. Damit kann man unter Umständen den positiven Eindruck noch weiter untermauern.
***b) Scoring
Scoring? Was ist das? Nun, manche haben vielleicht schon mal einen Bericht darüber im Fernsehen gesehen: Es wird eine Wahrscheinlichkeit errechnet, wie sicher man als Verbraucher seine Rechnungen begleicht oder Kredite zurück zahlt. Das Prinzip ist - so die SCHUFA - ähnlich wie bei einer KFZ-Versicherung. Auch dort spielen verschiedene Faktoren (wie lange hat man den Führerschein, ist man Alleinfahrer, wird der Wagen auch von Fahranfängern gesteuert, etc.) dafür eine Rolle, wie hoch der Beitrag ist. Natürlich stellt die SCHUFA das System vor allem positiv da. Es sei eine Entscheidungshilfe, die auch für die Firmen die Arbeit kostengünstiger mache - und wodurch der Kunde im Endeffekt auch günstigere Preise erhalten würde.
Das Ärgerliche, das immer wieder in diesen Berichten auftaucht und von dem ich auch von einer befreundeten Kollegin weiß: In eine Form von Scoring fließt offenbar auch ein, wo man wohnt. Diese Kollegin hat das Pech, dass in ihrer Nachbarschaft anscheinend auch unzuverlässige Kunden leben oder gelebt haben. Dadurch wollte ein Versandhaus ihr keine Ware verkaufen, da für ihre Wohnadresse ein schlechter Scoring-Wert bestand. Die SCHUFA lässt nach eigenen Angaben den Wohnortfaktor, aber auch Alter, Nationalität oder Familienstand NICHT in das (SCHUFA-)Scoring einfließen. Genaue Angaben dazu, wie sie diesen Scoring-Wert mathematisch-statistisch errechnet, macht die SCHUFA nicht. Sie weißt aber darauf hin, dass sie ihr Vorgehen immer wieder auch in Zusammenarbeit mit Universitäten (u.a. der Ludwig Maximilian Uni in München) überprüft.
Man kann sich übrigens auch vom Scoring ausschließen lassen. Allerdings besteht dann die Gefahr, dass man sich ins eigene Fleisch schneidet, Firmen/Banken annehmen, dass man etwas zu verbergen hat und dann erst recht keine Kredite/Leasingverträge etc. vergeben.
In meinem Fall war der Scoring-Wert sehr gut, auch wenn ich mich frage, warum er nicht bei 100 % lag - vielleicht doch noch eine "Nachwirkung" der Ratenkreditbetrugs-Geschichte?
5. Wann erlischen (negative( Einträge?
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Wenn ich als Auswirkung der Betrugsgeschichte doch noch einen negativen Eintrag gehabt hätte, wäre für mich wichtig gewesen: Wann werde ich diesen "Makel" endlich los?
Die Verjährungsfrist beträgt in den meisten Fällen drei Jahre. Drei Jahre lang bleiben zum Beispiel Angaben zu "nicht vertragsgemäß abgewickelten Geschäften" gespeichert. Selbst regulär zurück gezahlte Kredite sind noch drei Jahre lang (mit entsprechendem "gezahlt" Vermerk) auf der SCHUFA-Liste.
In meinem Fall liegt die Sache inzwischen mehr als drei Jahre zurück. Denkbar wäre tatsächlich, dass es eine Zeit lang einen Eintrag gegeben hatte.
Übrigens werden Giro- und Kreditkartenkonten, die man gekündigt hat, dann bei der SCHUFA nicht mehr aufgeführt.
6. Daten zur SCHUFA:
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Es ist die Hannoveraner SCHUFA-Anschrift, die von der Schutzgemeinschaft selber als Ansprechadresse angegeben wird.
SCHUFA Holding AG, Verbraucherservicezentrum Hannover, Postfach 56 40, 30056 Hannover
Die SCHUFA-Service-Nummer: 01805 - SCHUFA bzw. 01805 - 724832. (14 Cent/Minute aus dem Festnetz der Deutschen Telekom.) Fax-Nr. 0511 - 1239770
www.meineSCHUFA.de
7. Pro & Contra
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Pro :
- Möglichkeit zum kostenlosen Einblick in Servicestellen
- es muss Verlässlichkeit geben
Contra:
- als Verbraucher muss man sich um Einblick bemühen
- Banken/Firmen können Daten ohne das Wissen von uns Verbrauchern erfragen
- Scoring ist für uns Verbraucher recht undurchschaubar
- 7,80 Euro, wenn eine schriftliche Eigenauskunft möchte
8. Fazit
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Was die SCHUFA angeht, ist mein Urteil gespalten. Einerseits muss es wahrscheinlich eine Stelle geben, die gewisse Finanzdaten speichert und somit Banken und Firmen Hinweise über die Zahlungsmoral von Kunden geben kann. Denn die Kredite, die nicht zurückgezahlt, die Rechnungen, die nicht beglichen werden, für die werden dann wahrscheinlich im Endeffekt alle anderen Kunden zur Kasse gebeten. Insofern ist es wohl für uns alle besser, wenn solche Kunden gar keinen Kredit bekommen.
Gut finde ich auch, dass man als Kunde grundsätzlich die Möglichkeit hat, die Daten einzusehen - und das in den Servicestellen sogar kostenlos und in meinem Fall auch extrem schnell.
Allerdings bin ich da auch schon bei den Minuspunkten angekommen. Zwar soll es 2005 nach SCHUFA-Angaben mehr als eine Million Eigenauskünfte gegeben haben. Dennoch habe ich in Gesprächen im Freundes- und Kollegenkreis gemerkt: Viele wissen gar nicht, ob und wie man sich eine Eigenauskunft holen kann. Man muss sich als Verbraucher um Einblick bemühen. Und wenn man diesen Einblick auch noch selber schwarz auf weiß haben will, dann muss man zusätzlich 7,80 Euro bezahlen. Absurd ist: Die Mitarbeiterin in der Service-Stelle hat in meinem Fall einen Ausdruck gemacht - da ich mich aber für die kostenfreie Variante entschied, konnte ich ihn nicht mitnehmen. Dabei wäre der Aufwand nicht größer gewesen, ihn mir zu geben - im Gegenteil, nun musste die Mitarbeiterin ihn wahrscheinlich noch abheften.
Ich bin der Meinung, dass der Gesetzgeber die SCHUFA verpflichten sollte, bei jedem neuen Eintrag oder zumindest einmal jährlich KOSTENLOS selber den Verbraucher über seine Einträge zu informieren. Denn es ist schon komisch, dass man als Kunde ohne die Eigenauskunft nicht erfährt, welche Firma welche Anfrage gestellt hat. Ebenfalls ungut ist aus meiner Sicht das Scoring-System. Denn ich wüsste gerne, warum ich persönlich (zwar recht knapp) unter den 100 Prozent liege, die man als sehr guter Zahler haben sollte.
Alles in allem entscheide ich mich in Sachen SCHUFA für eine mittlere Wertung, für drei Sterne. Schade ist wieder einmal, dass man bei der Empfehlung nicht auch ein "Unentschieden" angeben kann. Die Eigenauskunft ist empfehlenswert. Die Sorgen, die man haben kann, wenn man nicht weiß, ob negative Einträge vorliegen und ob man dadurch in Schwierigkeiten geraten kann, ist dagegen nicht empfehlenswert. Daher kreuze ich hier ein Nein an.
06.06.2010 - Zwangsupdate (aufgrund der Vergütungsregeln von Dooyoo): Zwischenzeitlich hatte ich gehört, dass eine kostenlose Schufa-Selbstauskunft per Internet möglich gemacht werden sollte. Ich würde das sehr nützlich finden. Leider sehe ich aber mit Blick auf die Schufa-Seite, dass man doch auf jeden Fall eine Freischaltungsgebühr von 15,60 Euro zahlen muss.
Seit April 2010 haben die Verbraucher mehr Rechte. Seitdem können Sie auch eine Erklärung verlangen wie der "Score" sich zusammen setzt. Es lohnt sich, danach zu fragen. Denn so kann vermeiden, dass man als Verbraucher durch Falschauskünfte in Mißkredit gebracht wird.
Fazit: SCHUFA hilft für Verlässlichkeit, ist für uns Verbraucher aber häufig auch undurchschaubar.
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