Württembergische Versicherung (Kfz-Haftpflicht)
Neues Klima bei der Württembergischen Versicherung - Württembergische Versicherung (Kfz-Haftpflicht) Fahrzeugversicherung

Neuester Testbericht: ... erfolgt nicht. Rechtsanwaltskosten werden nach "Umsatz" des Anwaltes erstattet. Nun, nach der in Deutschland geltenden Re... mehr

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Neues Klima bei der Württembergischen Versicherung
Württembergische Versicherung (Kfz-Haftpflicht)

LuckyLaw

Autor-Name: LuckyLaw

Produkt:

Württembergische Versicherung (Kfz-Haftpflicht)

Datum: 19.07.12

Bewertung:

Vorteile: keine

Nachteile: viele

Bei der Württembergischen Versicherung weht ein rauher Wind der sowohl für Geschädigte als auch für die Versicherungsnehmer stark von Bedeutung ist.

So werden Schadenpositionen mit fertigen Textbausteinen und völlig aus der Luft gegriffenen Begründungen abgelehnt. Nachfolgend die Beispiele:

Die Anmeldekosten werden von tatsächlich nachgewiesenen 100Euro auf 40Euro reduziert. Bei einer Beschwerde bittet die Württembergische um erneute Zusendung des Rechnungsbeleges. Darauf erfolgt die Mitteilung das die Württembergische Versicherung die ganzen Unannehmlichkeiten bedauert etc. .... eine Zahlung erfolgt nicht.

Rechtsanwaltskosten werden nach "Umsatz" des Anwaltes erstattet. Nun, nach der in Deutschland geltenden Regelung richten sich generell die Anwaltskosten am gesamten Gegenstandswert.
Konkret bedeutet dies, sollten Sie Abtretungen für z.B. Abschleppkosten/Gutachter/Werkstatt/Mietwagen getätigt haben, läuft dieses Geld nicht über Ihren Anwalt. Auch wenn Ihr Fahrzeug finanziert ist und die Württembergische Versicherung zur Auslösung des Kfz-Briefes Geld an die finanzierende Bank überweist fehlt dieser "Umsatz" bei Ihrem Rechtsbeistand. Den Restwert des Fahrzeuges erhalten die Geschädigten ohnehin meist in bar..... auch das Geld fehlt.
Zuletzt wird die Württembergische dann das von Ihnen vorgelegte Anwaltshonorar zusammenstreichen, entsprechend des über den Anwalt gelaufenen Geldbetrages! Also immer darauf achten, dass möglichst alle Kosten ausschließlich über Ihren Anwalt laufen.

Vorher zugesicherte und abgesprochene, im Zusammenhang mit dem Schaden stehende Fahrtkosten sind später bei der Abrechnung plötzlich nicht mehr erstattungsfähig!

Für Geschädigte, deren Unfallgegner bei der Württembergischen versichert ist, bedeutet dies die zwingende Unterstützung eines Anwaltes. Von einer Abwicklung in Eigenregie kann ich nur abraten, der dadurch entstehende Schaden ist enorm.

Für Versicherungsnehmer und Schädiger hat dies zur Folge, dass sie Ihren "Fels in der Brandung" im Notfall versenken können. Der Schädiger als Verursacher ist nach §249 BGB zum Schadenersatz verpflichtet und kann evtl. im späteren Klageverfahren mit einbezogen werden. Dies kann im Schadenfall monatelang Ärger und Gerichtstermine bedeuten..... vorbei die Zeit wo alles von alleine lief und man von der eigentlichen Regulierung nichts mitbekam.

Niemand ist perfekt und jedem kann mal eine Unachtsamkeit passieren, aber durch das Regulierungsgebahren der Württembergischen fängt der Ärger hinterher erst richtig an. Nicht nur der Preis ist entscheident, sondern auch die Leistung!

Fazit: Hände weg

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