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Wenn die Kelle winkt -  Polizeikontrolle - Verkehrsalltag Archiv Reisen & Cityguide

Neuester Testbericht: ... Dänen zu begegnen. Derart rücksichtsloses und verkehrsgefährdendes Verhalten habe ich selten erlebt: Einige fuhren mit bis zu 130 km/h... mehr

Wenn die Kelle winkt - Polizeikontrolle
Verkehrsalltag

lossos

Name des Mitglieds: lossos

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Verkehrsalltag

Datum: 24.11.01, geändert am 24.11.01 (37 Lesungen)

Bewertung:

Vorteile: Sichere Strassen

Nachteile: Kostet meistens

(geltend für Österreich)

Polizeikontrollen sind für die meisten Autofahrer unangenehm und lassen oft den Adrenalin-Spiegel ansteigen - selbst für "brave" Verkehrsteilnehmer, die sich ganz sicher sind, keinen Regelverstoß begangen zu haben. Wenn man dabei jedoch einige Regeln beachtet, können diese Kontrollen trotzdem in entspannter Atmosphäre vor sich gehen.
Zu Lenkerkontrollen ist die Exekutive jederzeit berechtigt. Der Aufforderung zum Anhalten muss auf jeden Fall sofort Folge geleistet werden, da ein Nichtbeachten mit einer Geldstrafe von bis zu ATS 10.000,- / EUR 720,- bestraft werden kann. Hat man sein Fahrzeug zum Stillstand gebracht, sollte man den Motor abstellen und Führer- sowie Zulassungsschein vorbereiten. Auch ein Aussteigen aus dem Fahrzeug kann zweckmäßig sein.

Obwohl Verkehrsanhaltungen immer ein gewisses Konfliktpotential in sich bergen, sollte man den Exekutivbeamten immer freundlich begegnen. Dies schafft eine entspannte Atmosphäre für die folgende Amtshandlung. "Der Beamte sollte danach den Grund der Anhaltung mitteilen" Begründungen wie "Sie wissen eh warum, wir Sie aufhalten" oder "Wollen'S gleich zahlen?" sollten von den Beamten eigentlich nicht mehr zu hören sein.

Das Gespräch sollte man sachlich und wenig emotionsgeladen halten und lautstarke Diskussion über den Sinn und Zweck der Anhaltung möglichst vermeiden. Eine als vorschriftswidrig empfundene Maßnahme oder Verhaltensweise des Exekutivorgans kann - nach Befolgung der Aufforderung - im Beschwerdeweg geltend gemacht werden. "In diesem Fall kann man vom Beamten die Bekanntgabe der Dienstnummer verlangen - dieser sollte dem Verlangen nachkommen."

Bei der Bestrafung aufgrund einer Verwaltungsübertretung hat der amtshandelnde Beamte - in Abhängigkeit der Schwere des "Deliktes" - einen gewissen Ermessensspielraum. "Einsicht zu zeigen ist dabei vielfach zielführender, als Zeichen de
r Entrüstung von sich zu geben" . Das Exekutivorgan wird bei geringfügigen Vergehen vielleicht von einer Anzeige absehen und sich mit einem Organmandat begnügen.

Fühlt man sich gänzlich unschuldig, kann man die Bezahlung eines Organmandates ablehnen. "In diesem Fall wird eine Anzeige erstattet, gegen die man im Verwaltungsstrafverfahren Rechtsmittel ergreifen kann"

Fazit: