
Neuester Testbericht: ... nicht, dass ein netter älterer Herr (der meint, dass er sein Leben gelebt hat) einem armen Kind (welches das ganze Leben noch vor sich hat)... mehr
Der kunterbunte Adventskalender (7)
Organspende

Name des Mitglieds: friedel1910
Produkt:
Organspende
Datum: 07.12.11
Bewertung:
Vorteile: man sollte sich zu einer Entscheidung - egal welcher - durchringen und die Angehörigen entlasten
Nachteile: man muss eine Entscheidung treffen... so oder so
In diesem Jahr hatte ich mehrere Ideen für meinen persönlichen dooyoo-Adventskalender. Durch die eingeschränkten Vorschlagsmöglichkeiten kann ich aber weder die eine noch die andere Idee komplett umsetzen. Deshalb habe ich mich zum "Kunterbunten Adventskalender", einem Mix aus meinen verschiedenen Ideen, entschlossen.
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Im imaginären Adventskalender war im siebten Säckchen ein Vordruck für einen...
OOOOOOOOO Organspendeausweis OOOOOOOOOO
(Grund hierfür dürfte sein, dass ich zu diesem Thema noch so unentschlossen bin. Ich soll wohl zum Nachdenken, Informationen sammeln und Entscheidung treffen angeregt werden.)
Darüber zu schreiben, greift ein heikles Thema auf. Man mag nicht darüber nachdenken, schon gar nicht jetzt in der Vorweihnachtszeit. Und doch ist es ein Thema, dem man sich nicht entziehen kann bzw. nicht entziehen sollte.
OOO Wo kann man sich über dieses Thema informieren? OOO
Einzelheiten kann man z. B. im Internet auf den Seiten
www.organspende-info.de
www.organpaten.de
finden.
Ich will hier keinesfalls alle möglichen Abschnitte von diesen Seiten hier einfügen, um einen schönen langen Testbericht zu liefern. Dennoch erlaube ich mir, einige wichtige Informationen rauszuziehen und hier weiterzugeben.
OOO Informationen zum Thema OOO
*** Welche Arten von Spenden gibt es? ***
* Spende von lebenden Personen *
Das Transplantationsgesetz gestattet die Lebendspende, sieht aber erhebliche Einschränkungen vor. So ist die Lebendspende von Organen nur unter Verwandten ersten oder zweiten Grades erlaubt.
* Spende von verstorbenen Personen *
Organe und Gewebe können neben Lebendspenderinnen und -spendern Menschen spenden, deren Gehirnfunktionen bereits erloschen sind (Todesfeststellung), deren Herz-Kreislauf-System jedoch im Rahmen einer Intensivtherapie noch künstlich aufrechterhalten wird.
Allerdings...
Da in den meisten Sterbefällen der Herzstillstand vor dem so genannten Hirntod eintritt, kommen nur wenige Verstorbene als mögliche Organspenderinnen und - spender in Betracht. In deutschen Krankenhäusern sterben jährlich rund 400.000 Menschen. Lediglich bei ungefähr einem Prozent der Verstorbenen tritt der Hirntod vor dem Herzstillstand ein.
Außerdem...
Das vorhandene Organ allein sichert noch nicht den Erfolg.
Erst einmal muss das Spenderorgan zum Empfängerpatienten passen. Es funktioniert ja wohl nicht, dass ein netter älterer Herr (der meint, dass er sein Leben gelebt hat) einem armen Kind (welches das ganze Leben noch vor sich hat) durch Organspende das Leben retten will, denn so Erwachsenenorgan kann ja wohl kaum bei einem Kind verwendet werden.
Und selbst wenn die Operation gelingt, ist ja nicht sichergestellt, dass der Empfängerkörper das Organ auch annimmt.
*** Was kann gespendet werden? ***
Fortschritte in der Medizin ermöglichen es, sehr unterschiedliche Organe und Gewebe zu übertragen.
So können Herz, Lunge, Leber, Nieren, Bauchspeicheldrüse, Darm und Teile der Haut (Organe) sowie Hornhaut der Augen, Herzklappen und Teile der Blutgefäße, des Knochengewebes, des Knorpelgewebes und der Sehnen (Gewebe) transplantiert werden.
*** Welche Altersgruppe kann spenden? ***
* Jugendliche *
Minderjährige können ihre Bereitschaft zur Organ- und Gewebespende ab dem 16. Lebensjahr und ihren Widerspruch ab dem 14. Lebensjahr erklären. Eine Einwilligung der Eltern ist nicht notwendig.
* Erwachsene *
Auch nach oben gibt es - zumindest für die Organspende - keine Grenze.
Für Gewebe wie Augenhornhäute und Knochen gibt es keine Altersgrenze, Sehnen und Bänder können bis zum Alter von 65 Jahren gespendet werden.
Für eine Hautspende gilt eine Obergrenze von 75 Jahren.
OOO Der aktuelle Stand der Dinge OOO
Derzeit gültig ist das Transplantationsgesetz vom Dezember 1997 sowie das sogenannte "Gewebegesetz" vom 1. August 2007, welches Qualität und Sicherheit von menschlichen Geweben und Zellen regelt.
Nun geht es um eine Neufassung dieses Gesetzes. Zur Debatte stehen:
* Erweiterte Zustimmungslösung *
Diese Lösung hat aktuell Gültigkeit in Deutschland. Der oder die Verstorbene muss zu Lebzeiten, z.B. per Organspendeausweis, einer Organentnahme zugestimmt haben. Liegt keine mündliche oder schriftliche Entscheidung vor, müssen die Angehörigen über eine Entnahme entscheiden. Entscheidungsgrundlage ist der ihnen bekannte oder der mutmaßliche Wille des oder der Verstorbenen.
Diese Lösung wird z.B. auch in den Niederlanden und Dänemark praktiziert.
* Widerspruchslösung *
Hat der oder die Verstorbene einer Organentnahme zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widersprochen, z.B. in einem Widerspruchsregister, so können Organe zur Transplantation entnommen werden. In einigen Ländern haben die Angehörigen ein Widerspruchsrecht.
Diese Lösung wird z.B. in Belgien, Frankreich und Spanien praktiziert.
* Entscheidungslösung *
Die Entscheidungslösung sieht vor, jede Bürgerin und jeden Bürger einmal im Leben zur Bereitschaft für oder gegen eine Organspende zu befragen. Diese Entscheidung soll dokumentiert werden. Dies könnte z.B. beim Ausstellen des Personalsausweises oder des Führerscheins geschehen. Ebenso wäre eine Speicherung der Entscheidung auf der elektronischen Gesundheitskarte denkbar. Wer sich nicht bei der Befragung festlegen will, muss dies nicht tun. Wird von dieser Option Gebrauch gemacht, soll eine Organentnahme bei einem potentiellen Spender aber prinzipiell möglich sein, wenn die Angehörigen zustimmen.
+++ Meine Meinung +++
Fast 20 Jahre war das Thema, so möchte ich meinen, eher ein Tabu-Thema. Aber jetzt ist es in aller Munde. Und überall findet man diese Vordrucke. Das liegt eben daran, dass es eine Überarbeitung des Gesetzes geben soll.
Bisher war es praktisch so, dass man der Organspende nur zugestimmt hat, wenn man dies ausdrücklich mithilfe eines solchen Ausweises ö.ä. tat.
Neuerdings wäre es dann so, dass man zustimmt, wenn man nicht widerspricht. (Was für eine Aussage - Was für ein Deutsch. Auweia!!!)
Fakt ist: Man sollte, um Klarheit zu schaffen, einen solchen Ausweis bei sich tragen (für welche Variante auch immer man sich entscheidet). Damit entlastet man auch die Angehörigen, die sonst ggf. die Entscheidung übernehmen müssten.
Aktuell haben 25 % der deutschen Bevölkerung einen Organspendeausweis. Nicht viel, meine ich. Hier gibt es noch eine Menge Aufklärungsarbeit zu leisten.
Eine Befragung im Jahr 2010 ergab, dass 74% der deutschen Bevölkerung zwischen 14 und 75 Jahren einer Organ- und Gewebespende nach ihrem Tod zustimmen.
Es ist sicher toll, dass die moderne Medizin so weit fortgeschritten ist, dass solche medizinischen Eingriffe möglich und auch erfolgversprechend sind. Aber wie formulierte mal eine Bekannte von mir (wenn auch in einem anderen Zusammenhang) so treffend?
"Nicht alles, was medizinisch möglich ist, muss man auch machen."
Und ich persönlich würde es auch nicht verwerflich finden, wenn sich jemand gegen die Organspende entscheidet, so lange er es für sich selbst auch nicht in Anspruch nehmen möchte. Egoistisch wäre doch nur, wenn man zwar im Bedarfsfall ein Organ gespendet haben wollte, im Gegenzug aber nicht bereit wäre, zu spenden.
Die Entscheidung, ob pro oder contra Organspende sollte jeder für sich selbst in einer ruhigen Stunde mal überdenken und dann den Organspendeausweis (den man sich übrigens bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung bestellen oder im Internet ausdrucken kann) ausfüllen und somit seine Angehörigen entlasten.
Das Ausfüllen ist ganz einfach. Eine ärztliche Untersuchung ist dazu nicht notwendig.
Sollten Vorerkrankungen wie beispielsweise eine abgeheilte Tuberkulose oder eine Krebserkrankung bekannt sein, dann bitte im Organspendeausweisen unter "Anmerkungen / Besondere Hinweise" eingetragen. Dass, wenn eine akute Krebserkrankung oder ein positiver HIV-Befund vorliegt, sich die Organspende von selbst verbietet, sollte klar sein, hoffe ich.
Zum Ausfüllen des Ausweises muss man nur eine von fünf vorgegebenen Möglichkeiten ankreuzen:
- der Organ- und Gewebespende generell zustimmen
- einzelne Organe oder Gewebe von einer Spende ausschließen
- nur bestimmte Organe und Gewebe für eine Spende zur Verfügung stellen
- die Organ- und Gewebespende generell ablehnen
- die Entscheidung auf eine Person seines Vertrauens übertragen.
Wobei ich die letztgenannte Möglichkeit ablehne. Wie soll eine andere Person guten Gewissens eine Entscheidung treffen, wenn man das für sich selbst nicht geregelt bekommt??? So etwas muss man meiner Meinung nach persönlich regeln, darf andere dadurch nicht in Gewissenskonflikte stürzen.
Am besten trägt man dann den ausgefüllten Ausweis mit dem Personalausweis bei sich, damit die Rettungskräfte ihn im Bedarfsfall schnell finden. (Der Organspendeausweis wird nirgends registriert oder irgendwo z. B. beim Notar hinterlegt. Allerdings soll es perspektivisch wohl möglich sein, die Entscheidung zur Organspende auch auf der elektronischen Gesundheitskarte erfassen zu lassen. Bis es allerdings so weit ist, dauert es wohl mehr als nur einen Augenblick.)
Fazit: eine ruhige Stunde nutzen und dann "JA" oder "NEIN" ankreuzen

